Durch das von der Bundesregierung im April 2020 beschlossene Kunst-, Kultur-, und Sportsicherungsgesetz waren Veranstalter dazu berechtigt, für Events,
die nach dem 13. März 2020 nicht zum ursprünglich geplanten Termin stattfinden konnten, den Ticketpreis auch in Form eines Gutscheins zu erstatten.
Ab wann kann ein Veranstaltergutschein zurückgegeben werden?
Die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins
kann frühestens ab 01.01.2023 (sofern die Veranstaltung erstmalig im Jahr 2020 oder im 1. Halbjahr 2021 hätte
stattfinden sollen) bzw.
01.01.2024 (sofern die Veranstaltung erstmalig im 2. Halbjahr 2021 oder im 1. Halbjahr 2022 hätte stattfinden sollen) beantragt
werden.
Wie kann die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins beantragt werden?
Gutscheininhaber:innen finden ab 01.01.2023 alle Infos zur Auszahlung unter folgendem Link:
»
www.oeticket.com/campaign/veranstaltergutschein «
Unter diesem Link wird man ab 01.01.2023 zu einer Online Plattform geführt, in der man die Auszahlung der Veranstaltergutscheine beantragen kann.
Nach Angabe des Gutscheincodes sowie der Kunden- und Bankdaten wird der Auszahlungsantrag an den Veranstalter übermittelt. Zur Nutzung des Services
benötigt man aus Sicherheitsgründen ein oeticket Kundenkonto.
Sollte keine Möglichkeit zur Beantragung über die Online Plattform bestehen, dann empfehlen wir Ihren Kund:innen die Veranstaltergutscheine per
Einschreiben (unter Angabe der Kontakt- und Bankdaten) an den Veranstalter (siehe Informationen auf dem Veranstaltergutschein) zu schicken.
Bei Rückfragen können sich Gutscheininhaber:innen auch an die oeticket Service Hotline unter 01/96 0 96 wenden.